• Nach erfolgter Buchung der Gästeführerleistung (per E-Mail oder Telefon) erhält der Auftraggeber vom Gästeführer eine schriftliche Auftragsbestätigung. Wird diese vom Auftraggeber akzeptiert, wird der Vertrag zwischen Auftraggeber und Gästeführer rechtskräftig.

 

  • Aufträge können bis zu 7 Tagen vor dem Buchungstermin ohne Gebühren storniert werden. Danach werden dem Auftraggeber Stornogebühren in Rechnung gestellt:

bis zum 3. Tag vor dem vereinbarten Termin 25%

bis zum Vortag des vereinbarten Termins 50%

und am Leistungstag 90% des Gesamthonorars

Bei Nichterscheinen des Auftraggebers ohne vorherige Stornierung wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% des vereinbarten Honorars erhoben.

 

  • Die Bezahlung erfolgt in der Regel in bar am Führungstag oder nach Rechnungslegung innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist.

 

  • Sollte der Gästeführer in Folge höherer Gewalt (Krankheit o.ä.) verhindert sein, die vereinbarte Leistung zu erbringen, sieht er es als seine Pflicht an, soweit es zeitlich möglich ist, einen gleichwertigen Ersatz zu organisieren.

 

  • Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn es aufgrund höherer Gewalt zu kurzfristigen Änderungen von Programmbestandteilen kommt.

 

  • Der Gästeführer übernimmt keine Gewähr für vermittelte Leistungen, wie z.B. Gaststätten oder Verkehrsmittel.

 

  • Über meine Mitgliedschaft im Berufsverband Dresdner Gästeführer e.V. besteht über den Bundesverband der Gästeführer Deutschlands e.V. eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Vermögensschadensversicherung.